„Für
alle“ oder „für viele“?
Der Streit um die Wandlungsworte ist fundamental für die Kirche (November 2010)
Der
Präfekt der päpstlichen Kongregation für Gottesdienst und Sakramentenordnung, Franzis
Kardinal Arinze, hat am 17. 10. 2006 an alle Bischofskonferenzen ein Schreiben
gerichtet, nach dem der lateinische Ausdruck der Wandlungsworte „pro multis“ in
den landessprachlichen Messbüchern entsprechend und adäquat mit „für viele“
oder „für die Vielen“ übersetzt werden soll.
Es
muss also in der hl. Messe heißen: ‚Das ist mein Leib, … das ist mein Blut des
neuen und ewigen Bundes, das für Euch und für viele vergossen wird zur
Vergebung der Sünden’.
Die
Begründung für diese Formulierung, die die päpstliche Kongregation und kürzlich
auch Bischof Gerhard Ludwig Müller gegeben hat, ergibt sich aus folgender
Unterscheidung:
Christus
hatte die Absicht, alle Menschen zu
retten, er hat allen das Heilsangebot gegeben, als menschgewordener
Gottessohn konnte er alle Menschen erlösen (Heilssuffizienz) und
schließlich hat er auch für alle Sünden ausreichend Sühne geleistet Satisfaktion).
Aber
die Erlösung der Menschen geschieht nicht – so Kardinal Arinze – „auf eine
mechanische Art und Weise oder ohne die Einwilligung und Teilnahme des
Einzelnen“.
Die
Annahme des Erlösungs- und Heilsangebotes Christi liegt in der freien
Entscheidung des Menschen. Man kann niemanden zur Erlösung zwingen. Deshalb
kommen nicht alle Menschen in den Himmel, wie die Evangelisten an vielen
Stellen von Jesu Predigten bezeugen.
Das
Heilsangebot der Sündenvergebung ergeht an alle, aber nur dem reuigen und
bekennenden Sünder wird die Vergebung und das Heil des neuen und ewigen Bundes
zuteil.
Es
sind tatsächlich nur „die Vielen“, die auf das Heilsangebot Christi eingehen,
für die das Heilswerk Christ wirksam wird.
Bei
der Wandlung in der hl. Messe geht es um diese tatsächliche Heilswirksamkeit
der Leib- und Bluthingabe Christi zur Vergebung der Sünden.
Kardinal
Arinze im Namen des Papstes die Bischofskonferenzen gebeten, mit Katechesen
über diese theologischen Unterscheidungen die neuen, richtigen Übersetzungen
vorzubereiten.
Die
deutschen Bischöfe haben diese Katechesen bisher nicht gehalten und ihre
Priester nicht dazu angewiesen - offenbar schon im Bewusstsein und Willen, die
päpstliche Weisung abzulehnen.
Bei der
Fuldaer Herbstkonferenz hat Erzbischof Zollitsch in lügnerischer Weise
verkündet, dass die bisherige Übersetzung von „pro multis“ mit den deutschen
Worten „für alle“ einer „textgetreuen Übersetzung“ entspräche, „wie sie in der
Vatikanischen Instruktion gefordert wird“.
Das hat
offenbar die Mehrheit der deutschen Bischöfe gegen den ursprünglichen Vorschlag
der vorbereitenden Kommission unter dem Vorsitz von Kardinal Joachim Meisner
durchgesetzt.
Auch die
weiteren Begründungen der Bischofskonferenz sind verräterisch: Es wird
behauptet, die falsche und irreführende Übersetzung „für alle“ sei ein „guter
deutscher Text“, dagegen seien die richtigen Worte „für viele“ eine „verfremdete
Neufassung“.
Das
Argument: Priester und Gläubige hätten sich seit vier Jahrzehnten an die Worte
und die liturgische Praxis gewöhnt, wurde vor vierzig Jahren bei der Einführung
des novus ordo brutal weggewischt – jetzt soll es den Irrtum rechtfertigen für
wieder einige Jahrzehnte.
Entlarvend
ist die Behauptung, es gebe keine inhaltliche Notwendigkeit für die Änderung
der irreführenden Übersetzung.
Mit der
DBK-These, man wolle den Priestern und Gemeinden keine „fundamental neue
Übersetzung“ zumuten, gibt man zu, dass mit „für alle“ etwas fundamental
anderes ausgedrückt wird als mit „pro multis“.
Was
ist der Hintergrund für die hartnäckige Renitenz einer Mehrheit der deutschen
Bischöfe gegen die päpstliche Anweisung, die Wandlungsworte entsprechend der
ipsissima vox Christi zu übersetzen?
Der
tiefere Grund für die falsche Übersetzung – „für alle“ – liegt in der
modernistischen Theologie der Allerlösungslehre, also in dem Irrglauben, dass
alle Menschen oder zumindest alle Christen automatisch erlöst würden und in den
Himmel kämen, auch wenn sie mit ihrem eignen Wollen und Wirken nichts dazu
beitrügen.
Bischof
Gerhard Ludwig Müller formuliert die gängige Allerlösungslehre so, als gebe die
Botschaft von der universalen Erlösung in Christus auch unabhängig vom Glauben
und einem Leben in der Nachfolge Christi
schon die Garantie, dass jeder das Heilsziel, nämlich das ewige Leben im Himmel
auch erreichen würde.
Dagegen
schreibt der Regensburger Bischof, dass „die Versöhnung aller in Christus durch
sein Blut nur wirksam wird im tätigen Glauben und in der hingebenden Liebe an
ihn“ – vgl. Röm 3,28, 5,5 und Gal 5,6.
Nachdem
man die Leute nun über Jahrzehnte hinweg getäuscht hat, indem man ihnen
erzählte, alle kämen in den Himmel und es gäbe keine Hölle oder, wenn es sie
gebe, sei sie bestimmt leer, ist es natürlich peinlich, wenn in der zentralen
Liturgie auf einmal wieder die Frage aufkäme, warum nicht alle automatisch
erlöst werden und in den Himmel kommen sollen.
Dann
sähe man sich zu der bisher verweigerten
Katechese gezwungen, dass es zwischen Christi Heilsangebot „für alle“
und der tatsächlichen Heilswirklichkeit nur „für viele“ einen „fundamentalen“
Unterschied gibt, der für die Gottesbeziehung und Kirchenbegründung
entscheidend ist:
Denn wenn
Gott die Menschen erlöste und in den Himmel nähme - völlig unabhängig von ihren
Taten und Reaktionen auf sein Heilsangebot, dann wäre er ein völlig
gleichgültiger Gott, dem ein gutes oder schlechtes Leben, gute oder böse Taten
gleich-gultig und damit egal wären.
Das wäre
kein liebender Gott, dessen Liebe darin besteht, die Menschen zum Guten und
damit zum Heil und Himmel zu führen. Eben deshalb muss er für das böse Tun und
Unterlassen Buße und Beichte verlangen. Der rechtzeitigen Umkehr dient auch die
Drohung mit dem ewigen Feuer, von dem Jesus im Evangelium etwa 20 Mal spricht.
Bei der
Allerlösungslehre dagegen ist die jeweilige Lebensführung der Menschen, auch
Buße und Beichte, Sakramentenempfang und kirchliches Leben für Gott und den
Heilweg und das Himmelsziel völlig irrelevant.
Aus dieser
modernistischen Lehre, die die Gnade über alles stellt und das menschliche
Mitwirken am Heil als unnötig und irrelevant degradiert, folgt schließlich das
gleiche Lebensprinzip wie aus dem atheistischen Nihilismus der Gottesbestreitung:
Wenn Gott
der Allliebende und Allgnädige wäre, der über alles Gute und alles Böse im
Menschenleben gleich-gültig hinwegwegsieht, dann würde gelten: alles ist
erlaubt.
Wenn Gott als
bedingungslos Gnädiger und Liebender keinen Unterschied zwischen guten und
bösen Taten und Menschen machen würde, auch niemanden verurteilte, sondern
„jeden annimmt, wie er ist“, dann löst sich alles Moralische auf ins grauen
Einerlei des „alles Erlaubten“.
Aber
nicht nur Gott wird durch die Allerlösungslehre irrelevant, sondern auch die
Kirche selbst.
Den
Masterplan einer modernistischen Musterpredigt findet man in der Interpretation
zur Geschichte vom verlorenen Sohn.
Die
Reue und Selbsterniedrigung des verlorenen Sohn wäre nach dieser Predigtlehre
ganz und gar überflüssig gewesen, jedenfalls nicht notwendig gewesen für die
liebevolle Aufnahme des Sohnes von seinem Vater.
Der
Sohn hätte sich nur falsche Vorstellungen von dem Leid und dem Zorn des Vaters
über das Sündenleben des Sohnes gemacht, der Vater hätte ihn auch ohne Reue und
Wiedergutmachungswillen aufgenommen.
So
wird in der gängigen Kanzelrede die biblische Geschichte umgedeutet.
Als
unmittelbare Folgerung für das kirchlich sakramentale Leben bedeutet diese
Fehlinterpretation, dass auf diese Weise
von der Kanzel die Beichte, die Reue, Wiedergutmachung und jede Sühne als
überflüssig gepredigt wird.
Und
so zieht der aufmerksame Hörer den Schluss: Beichte überflüssig, das Sakrament
der Versöhnung mit Gott sei nur etwas für Leute, die ein falsches Bild von Gott
hätten.
Aber
nicht nur die Beichtstühle wurden und werden durch diese Gnadentheologie
leergepredigt – und die Leerung der Kirchen ist die direkte Folge solche
Predigten, denn die sonntägliche andächtige Teilnahme an der hl. Messe wäre bei
dem bedingungslos liebenden und allerlösenden Gott eigentlich überflüssig.