18.3.2026
Zum Thema: Kirche und NS-Zeit Doppelmoral und Verleumdungen
(Schwarze Legenden III)
Der Vorwurf an die deutschen Bischöfe, im Jahre 1933 die NS-Regierungspolitik bejaht und damit „den Nationalsozialismus“ unterstützt zu haben, fällt auf die Kritiker zurück.
I.
Als Beispiel sollen Anklagen gegen den damaligen Freiburger Erzbischof Conrad Gröber vorgestellt und erörtert werden. In dem entsprechenden Wikipedia-Eintrag heißt es vorwurfsvoll:
• Erzbischof Gröber „förderte eifrig die Verhandlungen zum Abschluss des Reichskonkordats“.
• Als Autor des gemeinsamen Hirtenworts der deutschen Bischöfe vom 8. Juni 1933 wird ihm zur Last gelegt, bei den Katholiken für die Unterstützung der Innen- und Außenpolitik des neuen Staates geworben zu haben. Nicht erwähnt werden die entscheidenden Bedingungen: … sofern „das Regierungshandeln an Gemeinwohl und Naturrecht orientiert“ sei sowie „die Rechte und Freiheit der Kirche berücksichtigt“ würden.
• Schließlich habe Gröber in einem Aufruf vom 8. November 1933 die patriotische Pflicht betont, an der Wahl zum Deutschen Reichstag und der Volksabstimmung über den Austritt Deutschlands aus dem Völkerbund zustimmend teilzunehmen.
Was im ersteren Vorwurf die vermeintliche Anstößigkeit des Konkordats angeht, so sind in den ersten beiden Teilen dieser Serie (schwarze Legenden I und II) die Falschaussagen und Fehlbewertungen zu dem Komplex dargelegt.
Bezüglich des zweiten Vorwurfs ist auf Gröbers wichtigen Vorbehalt hinzuweisen, dass der NS-Staat von der Kirche nur unter der Bedingung der Gemeinwohl- und Naturrechtorientierung akzeptiert werde. Damit war im Prinzip die NS-Rassen- und Judenpolitik abgelehnt.
Im Übrigen hatte die SPD-Reichstagsfraktion 14 Tage vor dem Hirtenbrief Hitlers Regierungserklärung vom 17. Mai 1933 geschlossen zugestimmt mit der Begründung: „Eine sanftere Rede für Frieden und Völkerverständigung hätte auch der ehemalige Außenminister und Friedensnobelpreisträger Gustav Stresemann nicht halten können“.
Hier zeigt sich die übliche Doppelmoral der Kirchenkritiker: Die SPD-Unterstützung von Hitlers Regierungserklärung vom Mai 1933 wird unterschlagen oder gar gerechtfertigt, aber die bedingte Zustimmung der katholischen Bischöfe zur frühen Politik der Hitler-Regierung als Nazi-Unterstützung kritisiert.
Zu dem dritten Vorwurf zeigen die folgenden Ausführungen über die historischen Hintergründe, dass sie ebenfalls unbegründet sind.
II.
Seit Mitte Oktober 1933 warben deutsche Schriftsteller und Professoren in einem Aufruf mit Blick auf das Ausland um Akzeptanz der deutschen Außenpolitik, die damals auf die Überwindung des Versailler Vertrags und dessen Folgen ausgerichtet war. Dieses Ziel aber sei in Deutschland über alle Parteigrenzen hinweg fast unumstritten gewesen. Auch mehrere „Nicht-Arier“, spätere Emigranten, Hochschulentlassene und Widerstandskämpfer unterschrieben den Aufruf.
Zu den beiden Abstimmungen am 12. November 1933 lag die Beteiligung bei 95,2 bzw. 96,3 Prozent. Bei der Abgeordnetenwahl zum neuen Reichstrag bekam die Einheitsliste der NSDAP mit wenigen Gastkandidaten 92,1 Prozent der Stimmen. Die Plebiszit-Abstimmung erbrachte 95,1 Prozent ‚Ja‘-Stimmen bei nur 4,9 Prozent ‚Nein‘-Stimmen. Wegen des Fehlens einer systematischen Wahlfälschung müssten die Abstimmungsergebnisse als Zustimmung des überwältigenden Teils der deutschen Bevölkerung zum damaligen NS-Regierungsprogramm gewertet werden (H.-U. Wehler).
Die parteienübergreifende Zustimmung war darin begründet, dass die Revisionspolitik zum Versailler Vertrag schon Parteienkonsens in der Weimarer Republik gewesen war, angeführt von dem ehemaligen deutschen Außenminister und Friedensnobelpreisträger Gustav Stresemann. Dessen Ansatz hatte Hitler in seiner „Friedensrede“ am 17. Mai 1933 mit den Formulierungen zum respektvollen, gleichberechtigten und freundschaftlichen Umgang der europäischen Völker aufgenommen. Das Plebiszit vom November 1933 wurde als konsequente Umsetzung der Friedensrede angesehen. Es richtete sich konkret gegen die Westmächte, die im Völkerbund für sich mittelfristig Aufrüstung auf hohem Niveau reserviert haben wollten, was sie Deutschland verweigerten.
Durch die geschlossene Zustimmung der SPD-Reichstagsfraktion zu Hitlers „Friedensrede“ vom 17. Mai 1933 war ein starkes Signal an die Parteibasis ausgegangen, konsequenterweise beim Plebiszit mit „Ja“ zu stimmen. Auch aufgrund des hohen Anteils der Ja-Stimmen mit 95,1 Prozent kann als sicher angenommen werden, dass neben den ehemaligen SPD-Wählern auch die meisten SPD-Politiker von allen Parteiebenen das Plebiszit von Reichsregierung unter Kanzler Hitler bejahten.
Der spätere Bundespräsident Theodor Heuss, Mitglied der national-liberalen DStP, sprach sich ebenfalls öffentlich für den Vorschlag der NS-Regierung aus. Er hatte schon im März 33 für das Ermächtigungsgesetz gestimmt, begrüßte dann die Gleichschaltung der Länder und den autoritären Staat und schrieb in dem NS-Wochenblatt „Das Reich“ wegen „opulenter“ Honorare.
Der protestantische Pfarrer Martin Niemöller, ehemaliger U-Boot Kommandant im 1. Weltkrieg und führender Kopf in der Bekennenden Kirche, sandte an seinen „Führer“ ein Telegramm mit Grüßen und Dank für seine „mannhafte Tat“ zur Kündigung des Völkerbundbeitritts.
Der katholische Bischof Conrad Gröber befand sich also mit seinem Aufruf zur Plebiszit-Zustimmung in Gesellschaft mit allen bürgerlichen Parteien, den meisten Sozialdemokraten und der protestantischen Kirchengemeinschaft.
Wenn aber linke und liberale Kritiker Bischof Gröbers Werben für eine zustimmende Teilnahme an der Volksabstimmung als „Unterstützung des Nationalsozialismus“ werten, dann müssten sie konsequenterweise alle bürgerlichen Parteien damals ebenfalls dieser ‚politischen Sünde‘ bezichtigen. Statt einer historisch ehrlichen Selbstkritik war und ist aber das eingespielte verleumderische Anklagemuster bequemer, der Kirche als Sündenbock alle eigenen Verfehlungen aufzulasten.
Darüber hinaus ist auch die historische Einschätzung vertretbar, dass die plebiszitäre Zustimmung zu Hitlers Außenpolitik gerade nicht spezifisch nationalsozialistisch war, wie vorn gezeigt.
III.
Wie ging die westdeutsche Öffentlichkeit nach dem Krieg mit dem Phänomen um, dass fast alle gesellschaftlichen Kräfte und Gruppen im ersten Jahr der NS-Herrschaft die Entwicklung zum autoritären Staat und insbesondere die proklamierte Außenpolitik mehr oder weniger begrüßten und unterstützten?
Die Sozialdemokraten ließen diesen Teil ihrer Parteigeschichte mit Beschweigen vielfach unter den Tisch fallen. Sie wollten damit den März-Mythos von der SPD als Widerstandspartei aufrechterhalten, der schon im Mai zerronnen war. Von diesem hohen Ross aus begannen sie schon bald nach Kriegsende mit ihrer Hetze gegen die katholische Kirche. Bei den Verhandlungen im Parlamentarischen Rat zum Grundgesetz ließ der sozialdemokratische Staatsrechtler Carlo Schmid folgendes Raunen vernehmen: Gegen die Übernahme des Konkordats ins Grundgesetz spräche, dass „gewisse Stellen in der katholischen Hierarchie eine nazifreundliche Haltung“ gezeigt hätten. Was hatte das eine mit dem anderen zu tun, wenn es denn stimmte?
Solche Beschimpfungen gegen deutsche Bischöfe entweder als pauschale Beschuldigung der Nazi-Affinität oder mit einem Sammelsurium von Zitaten und Behauptungen ohne Kontexteinordnung machten Schule in der bundesrepublikanischen Publizistik. Sie kamen wellenförmig auf, insbesondere aus dem Interessenspektrum von linker und protestantischer Seite, aus antiklerikalem und freigeistigem Hintergrund, aber auch von hypermoralischen Linkskatholiken.
Ebenso falsch war allerdings eine pauschale Apologetik zu einzelnen Bischöfen oder der Kirche etwa als antinazistischer „Widerstandsblock“. Solches Reden entstand aus dem Zeitgeist der 1950er Jahre, als sich viele Mitläufer und selbst Parteimitglieder als ‚eigentlich widerständig‘ ausgaben.
In Auseinandersetzung mit diesen Extrempositionen entwickelten sich aber auch kirchen- und weltgeschichtliche Schulen, die mit seriösem Quellenstudium, zeitgeschichtlicher Einordnung, traditionskritischen Einsichten und fairer Erörterung von Handlungsspielräumen dem Vorgehen gesellschaftlicher Führungspersonen gerecht werden.
IV.
Ein Beispiel dafür ist die Darstellung von Heuss‘ Verhalten bei der Abstimmung zum Ermächtigungsgesetz Ende März 1933 nach dem Wikipedia-Eintrag. Dabei werden mehrere Motive und Begründungen für die Zustimmung der fünf national-liberalen DStP-Abgeordneten genannt:
Erstens standen sie unter Druck und Drohung der SA im Reichstag und auf der Straße. Zweitens hofften sie, durch das Ermächtigungsgesetz die revolutionäre NS-Herrschaft mit den SA-Ausfällen in legale Bahnen lenken zu können.
Drittens glaubten sie, die seit 1929 andauernde wirtschaftliche und parlamentarisch-politische Krise der Weimarer Republik nur mit einer weiteren Stärkung der Exekutive überwinden zu können.
Viertens hatten schon mehrere Vorgängerregierungen in den 1920er Jahren, auch mit liberaler und sozialdemokratischer Beteiligung, Krisen mit Ermächtigungsgesetzen bewältigt.
Fünftens neigte Heuss dazu, „Staatsautorität, Führertum, Volksgemeinschaft und Nation“ zu betonen, wie das auch Erzbischof Gröber in seinem Hirtenbrief tat.
Sechstens sei das besagte Gesetz letztlich unerheblich gewesen für die weitere NS-Gewaltherrschaft, insbesondere nach dem Verbot bzw. der Selbstauflösung der Parteien.
Eine solche argumentative Erörterung würde sich die Kirche zum Gegenstand Ermächtigungsgesetz auch wünschen, aber man findet selten im öffentlichen Diskurs eine entsprechend faire Behandlung des Themas. Stattdessen wird die Zustimmung der katholischen Zentrumspartei zum Ermächtigungsgesetz durchweg als Einknicken vor oder als Kuhhandel mit dem NS-Staat denunziert. Von linker Seite wird die Behauptung vom Verrat an der parlamentarischen Demokratie lanciert, gewissermaßen die Kehrseite der sozialdemokratischen Selbsterhöhung zur vermeintlichen gesinnungsethischen Rettung derselben.
In dem anfangs erwähnten Ausschnitt aus dem Vorwurfskatalog auf der Wikipedia-Namensseite zu Conrad Gröber werden die kontextlosen Anklagebehauptungen unter der Überschrift: „Unterstützung des Nationalsozialismus“ subsumiert. Das ist – wie gezeigt - bei der Plebiszit-Unterstützung etwa und anderen Thesen unzutreffend.
Zusammengefasst wird der Beitrag mit einer Charakter- oder Wesensaussage vom „braunen Conrad“.
Richtig ist, dass sich Erzbischof Gröber in den ersten Jahren nach Hitlers Machtergreifung „um einen Brückenschlag zum Nationalsozialismus bemühte, zudem konnte er sich nie ganz von antijüdischen Denkmustern lösen“ (Hesemann). Aber seit 1935 ging er immer stärker „auf Konfrontationskurs zum NS-Regime, das ihn 1940 als ‚größten Feind der NSDAP und des nationalsozialistischen Staates‘ bezeichnete“.
Es ist kaum vorstellbar, dass der ehemalige Bundespräsident Theodor Heuss mit der Diffamierung „brauner Theo“ tituliert worden wäre, obwohl von ihm vereinzelt antisemische Verschwörungstheorien und Unterstützung von NS-Repressionen bekannt geworden sind. Es gebieten aber Fairness und Gerechtigkeit, in jeder Darstellung von öffentlichen Personen im Kontext des Dritten Reichs eine abwägende Erörterung unter Berücksichtigung der verschiedenen Zeitströmungen sowie persönlicher Entwicklung und Motive anzuwenden. Dabei sollten die Nachgeborenen mit dem Urteil von „politischem Fehlverhalten“ zurückhaltend sein. Auf jeden Fall verbieten es Anstand und Respekt, Personen, die nicht in der NSDAP organisiert waren, mit der Nazifarbe „braun“ zu stigmatisieren.
Hubert Hecker
