Arbeitskreis von
Katholiken im Raum Frankfurt / Main
Frankfurt
/ Main, im Mai 2009
Zusammenfassung zu der Presseerklärung: „Für die ungeteilte Annahme des II. Vatikanischen Konzils innerhalb der
katholischen Kirche Deutschlands“
Die
Priesterbruderschaft Pius X. kritisiert Teile des II. Vatikanischen Konzils.
Das hat nach der Exkommunikationsaufhebung durch Papst Benedikt XVI. in der
kirchlichen Öffentlichkeit Empörung ausgelöst.
Deutsche Bischöfe und die Bischofskonferenz, Theologieprofessoren und
Religionslehrer sowie eine Vielzahl von Laiengremien haben diesen offenen
Verstoß gegen den Geist des letzten Konzils als kirchlichen Skandal
gebrandmarkt. Sie fordern kategorisch von der Piusbruderschaft die
uneingeschränkte Anerkennung der Beschlüsse des II. Vatikanischen Konzils.
Hinter
dieser Empörung und Forderung bezüglich der Konzilsbeschlüsse verbirgt sich ein
anderer Skandal. Die lautstarken Meinungsführer des deutschen Katholizismus
vertreten nicht ansatzweise, was sie von der Piusbruderschaft fordern: die
vollständige Zustimmung zu den Konzilsbeschlüssen.
Sie verhalten sich wie der untreue Sohn des biblischen Weinbergbesitzers: Sie
sagen ja, heucheln Gehorsam zum (Hl.) Vater und machen hinterrücks etwas völlig
anderes – die Umdeutung und Verdrehung der Konzilsbeschlüsse ins Gegenteil.
Die
Konzilsväter bekräftigen die lehramtliche Aussage, dass Jesus Christus der
„alleinige Mittler“ zwischen Gott und Menschen ist. In ihm ist die ganze
Offenbarung präsent. Allein durch die Taufe und als Glied der Kirche können die Menschen zur Fülle des
Heils kommen.
Die meisten deutschen
Theologen und Kirchenleute dagegen relativieren den Wahrheits-anspruch Christi
und der Kirche, halten die religiösen Wege der Juden, Moslems und anderer
Religionen für gleichwertig heilbedeutsam und lehnen deshalb christliche
Mission ab.
Das
Konzil bestätigt im Ökumenismus-Dekret die Lehrtradition, dass allein
durch die katholische Kirche Christi
Erlösungswerk fortgeführt und vollendet wird. Die Kirche als mystischer Leib
Christi ist in dem „apostolischen Bischofskollegium mit dem Papst an der
Spitze“ repräsentiert.
Somit sind die christlich-reformatorischen Gemeinschaften wegen des fehlenden
Weihesakraments und der ungültigen Eucharistiefeier nicht Kirchen im eigentlichen
Sinne.
In
deutsch-kirchlichen Kreisen bis hin auf Bischofsebene wird dagegen das
relativistische Konzept der versöhnten Verschiedenheit vermittelt, nach dem die
gleichwertigen christlichen Konfessionen als legitime Vielfalt der einen
geistlichen oder zukünftigen Kirche Christi anzusehen seien.
Die
Konzilsbischöfe lehren in Übereinstimmung mit der Tradition, dass sich die
Gewissensbildung allein an der Wahrheit
Christi orientiert, vermittelt durch die authentische kirchliche Lehre, die mit
den sittlichen Prinzipien des Naturrechts übereinstimmt.
Als unumstößliche sittliche Wahrheit bekräftigen die Konzilsväter die
Unauflöslichkeit der Ehe ebenso wie das unantastbare Lebensrecht der
ungeborenen Kinder. Abtreibung wird als „abscheuliches Verbrechen“
gekennzeichnet und die Mithilfe dazui ebenfalls verurteilt.
An
theologischen Hochschulen und im katholischen Religionsunterricht werden
dagegen beliebig-individuelle Entscheidungen des „schöpferischen Gewissens“ als
letztgültig angesehen, so etwa bei Scheidung und Wiederverheiratung oder bei
dem Letztent-scheidungsrecht einer Schwangeren über Leben und Tod ihres
ungeborenen Kindes.
Anlage: vollständige Presseerklärung: „Für die ungeteilte
Annahme des II. Vatikanischen Konzils innerhalb der katholischen Kirche
Deutschlands“
Arbeitskreis von Katholiken im Raum Frankfurt
Frankfurt/Main,
im Mai 2009
Erklärung:
„Für die ungeteilte Annahme des II. Vatikanischen Konzils
innerhalb der katholischen Kirche Deutschlands“
Im Zusammenhang mit der Diskussion um die Aufhebung der
Exkommunikation von vier Bischöfen der Priesterbruderschaft St. Pius X. durch
Papst Benedikt XVI. haben die deutschen Bischöfe wiederholt auf die besondere
Bedeutung der Dokumente des II. Vatikanischen Konzils hingewiesen, deren uneingeschränkte
Anerkennung durch die Priesterbruderschaft gefordert wird.
Die Kritik der deutschen Bischöfe am Verhalten der Priesterbruderschaft darf
indes nicht in Vergessenheit geraten lassen, dass es hinsichtlich der
ungeteilten Annahme des II. Vatikanischen Konzils auch innerhalb der
katholischen Kirche Deutschlands, d. h. im unmittelbaren Verantwortungsbereich
der deutschen Bischöfe, erhebliche Defizite gibt.
Innerhalb der
katholischen Kirche Deutschlands gibt es Strömungen und Aktivitäten, die darauf abzielen,
den Wahrheitsanspruch der christlichen Offenbarung zu relativieren, den
religiösen Pluralismus prinzipiell zu rechtfertigen und demzufolge die
Missionstätigkeit der Kirche im Sinne der Glaubensverbreitung einzustellen.
Auch die immer wieder vorgebrachte Behauptung, es gebe für das jüdische Volk
einen eigenen, vom Glauben an Jesus Christus unabhängigen Heilsweg, bedeutet
eine Relativierung der Einzigkeit und Heilsuniversalität Jesu Christi.
Die Väter des II. Vatikanischen Konzils
bezeugen demgegenüber, dass Jesus Christus der „einzige Mittler“ (unicus/unus
Mediator) zwischen Gott und den Menschen (Dogmatische Konstitution über die
Kirche „Lumen gentium“, Art. 8, 14, 28, 49, 60, 62) sowie „die Fülle der ganzen
Offenbarung“ (Dogmatische Konstitution über die göttliche Offenbarung „Dei
Verbum“, Art. 2) ist. Da in keinem anderen das Heil ist, müssen „sich alle zu
ihm, der durch die Verkündigung der Kirche erkannt wird, bekehren sowie ihm und
seinem Leib, der Kirche, durch die Taufe eingegliedert werden“ (Dekret über die
Missionstätigkeit der Kirche „Ad gentes“, Art. 7).
Innerhalb der
katholischen Kirche Deutschlands gibt es Strömungen und Aktivitäten, die darauf abzielen,
die verschiedenen christlichen Konfessionen als gleichwertig und die
Unterschiede zwischen den Konfessionen als legitime Vielfalt der einen Kirche
Christi, verstanden als Summe der einzelnen Konfessionen, anzusehen. Auch die
immer wieder erhobene Forderung, die aus der Reformation des 16. Jahrhunderts
hervorgegangenen kirchlichen Gemeinschaften als „Kirchen im eigentlichen Sinn“
anzuerkennen, ist Folge dieses relativistischen Konzepts der „Einheit in
versöhnter Verschiedenheit“.
Die Väter des II. Vatikanischen Konzils
bezeugen demgegenüber, „nur durch die katholische Kirche Christi, die das
allgemeine Hilfsmittel des Heiles ist“, sei ein „Zutritt zu der ganzen Fülle
der Heilsmittel“ möglich (Dekret über den Ökumenismus „Unitatis redintegratio“,
Art. 3). „Denn einzig dem Apostelkollegium, an dessen Spitze Petrus steht, hat
der Herr, so glauben wir, alle Güter des Neuen Bundes anvertraut, um den einen
Leib Christi auf Erden zu konstituieren, welchem alle völlig eingegliedert
werden müssen, die schon auf irgendeine Weise zum Volke Gottes gehören“
(Ebda.). Im Blick auf die kirchlichen Gemeinschaften bezeugen die Konzilsväter,
diese hätten „vor allem wegen des Fehlens des Weihesakramentes die
ursprüngliche und vollständige Wirklichkeit (substantia) des eucharistischen
Mysteriums nicht bewahrt“ (Ebda., Art. 22).
Innerhalb der
katholischen Kirche Deutschlands gibt es Strömungen und Aktivitäten, die darauf abzielen,
das Gewissen in eine von der objektiven Norm unabhängige „schöpferische“
Instanz, die als ihre eigene Norm fungiert und nicht hinterfragbar ihr eignes
Gesetz erlässt, umzudeuten. Diese ausgesprochen subtile Form des ethischen
Relativismus begegnet beispielsweise dort, wo die Entscheidung über den
Kommunionempfang von wiederverheirateten Geschiedenen und damit de facto auch
über die Rechtmäßigkeit der (zivilen) Wiederheirat dem Gewissen der Betroffenen
überlassen wird. Der ethische Relativismus zeigt sich auch dort, wo die
Geburtenregelung dem Urteil der Ehegatten anheimgestellt wird. Nicht zuletzt
tritt er auch dort zutage, wo der Frau im Rahmen der nachweispflichtigen
Schwangerschaftskonfliktberatung, wie sie „Donum Vitae“ durchführt, das
Letztentscheidungsrecht über Leben und Tod ihres ungebornen Kindes eingeräumt
wird.
Die Väter der II. Vatikanischen Konzils
bezeugen demgegenüber, dass die Christgläubigen „bei ihrer Gewissensbildung (…)
die heilige und sichere Lehre der Kirche sorgfältig vor Augen haben“ müssen
(Erklärung über die Religionsfreiheit „Dignitatis humanae“, Art. 14). „Denn
nach dem Willen Christi ist die katholische Kirche die Lehrerin der Wahrheit;
ihre Aufgabe ist es, die Wahrheit, die Christus ist, zu verkündigen und
authentisch zu lehren, zugleich auch die Prinzipien der sittlichen Ordnung, die
aus dem Wesen des Menschen selbst hervorgehen, autoritativ zu erklären und zu bestätigen“ (Ebda.). Im Blick auf die
Ehe bezeugen die Konzilsväter deren „unauflösliche Einheit“
(Pastoralkonstitution über die Kirche in der Welt von heute „Gaudium et spes“,
Art. 48) und sprechen sich dagegen aus, „in der Geburtenregelung Wege zu
beschreiten, die das Lehramt in Auslegung des göttlichen Gesetzes verwirft“
(Ebda., Art. 51). Was schließlich die Abtreibung betrifft, lassen die
Konzilsväter keinen Zweifel daran, dass es sich dabei um ein
„verabscheuungswürdiges Verbrechen“ (nefandum crimen) handelt (Ebda).
Diese vom Geist des Relativismus geleiteten Strömungen und
Aktivitäten begegnen – nicht überball und jederzeit, aber immer wieder – in der
wissenschaftlichen Theologie und im schulischen Religionsunterricht, in Predigt und Erwachsenenbildung, in kirchlichen
Räten und Verbänden.
Wir bitten die deutschen Bischöfe, diesen Strömungen und
Aktivitäten, die eine ernste Gefahr für die Einheit der katholischen Kirche
bedeuten, mit Entscheidenheit entgegenzutreten und die ungeteilte Annahme des
II. Vatikanischen Konzils innerhalb ihres Verantwortungsbereichs
sicherzustellen.