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Der deutsche Synodale Irrweg (7)

Die schöne neue postkatholische Welt lustbetonter Lebenswirklichkeit

Von Hubert Hecker.

Zusammenfassung: Das Synodalforum ‚Sexualmoral‘ stellt sich die Aufgabe, an die Stelle der lehramtlichen Sexualmoral der Weltkirche eine neu konzipierte Sexualethik zu setzen, inspiriert von Ansichten kompromittierter Sexualwissenschaftler. Nach dem Arbeitspapier des Freiburger Moraltheologen Schockenhoff soll das neue Konzept auf dem liberalen Grundsatz der schrankenlosen Freiheit des sexuellen Begehrens, Wählens und Handelns aufgebaut werden. Die Stationen dieses sexualethischen Irrwegs werden in dem folgenden Ausführungen kritisch beleuchtet vom Standpunkt der biblisch-kirchlichen Maxime, dass auch im Bereich von Sexualität und Ehe die vorgängige Haltung der Gottes- und Nächstenliebe das Handeln der Christen normieren soll.   

Der Limburger Bischof Georg Bätzing meinte im Januar 2019, dass sich angesichts der „massiven Erschütterung“ der Gläubigen durch die Missbrauchsstudie „die Kirche neu erfinden“ müsse. Eine ähnliche Aufgabe haben die Deutsche Bischofskonferenz und das ZdK der Frankfurter Synodalversammlung zugedacht. Insbesondere soll in einer der vier Arbeitsgruppen die katholische Lehre zu Sexualität und Ehe neu erfunden werden.

Bätzing unterstützt die sexualethische Neukonzeption und führt als Begründung an, dass die kirchliche Sexualmoral „offensichtlich immer weniger Zuspruch und Akzeptanz … bei der überwiegenden Mehrheit der Getauften findet“. Eine solche Nicht-Akzeptanz gilt allerdings auch für die christliche Lehre von der Auferstehung, an die nur noch ein Viertel der getauften Deutschen glaubt. Nach der Logik von Bischof Bätzing müsste deshalb der Glaube an die Auferstehung abgemildert oder neu konzipiert werden, um größere Zustimmungsakzeptanz zu erreichen. Ist das Gegenmittel zur Verdunstung des Glaubens die Verdünnung der Lehre? Oder sollten die Bischöfe, Priester, Katecheten und Religionslehrer nicht größere missionarische Anstrengungen unternehmen, um den biblischen Glauben und die christliche Sexualmoral besser zu erklären?  Die Synode will offensichtlich den breiten Weg der abschüssigen Anpassung an die niedrigen Akzeptanz-Kriterien des mainstreams gehen.  

Bindungsbereite Beziehungen zwischen Menschen jeglicher Orientierung …

Die Familiensynode 2015 und 2016 hat die katholische Ehelehre bekräftigt: Danach ist die kirchliche Eheschließung als sakramental bestätigter Glaubensakt dadurch charakterisiert, dass die Eheleute mit ihrem Gelöbnis vor Gott und den Menschen zu unverbrüchlicher Liebe und Treue bis zum Tod den unauflöslichen Bund zwischen Christus und seiner Kirche abbilden und ihre Kinder im Glauben zu erziehen versprechen.

Dagegen hat der Osnabrücker Bischof Bode als stellvertretender Vorsitzender der Deutschen Bischofskonferenz im März 2019 ein Neukonzept für Sexualbeziehungen vorgelegt, die keinerlei Bezug und Begründung in der Bibel und der kirchlichen Lehrüberlieferung mehr hat: Der  Synodale Weg wird in die Pflicht genommen für eine neue „Bewertung und Wertschätzung verantwortungsvoller und bindungsbereiter Beziehungen zwischen Menschen, die dem obersten Maßstab der Liebe gerecht werden“.[1]  An die Stelle der weltkirchlichen Lehrgrundsätze zu Sexualität und Ehe soll in der katholischen Kirche in Deutschland ein neuer säkularer Obersatz etabliert werden: Allein die Bindungsbereitschaft zwischen (homo- und heterosexuellen) Menschen soll der Maßstab für kirchliche „Wertschätzung“ von sexuell basierter Paarbildung sein.

Nach Bischof Bode soll in Zukunft die Kirche generell wertschätzen, wenn sich zwei beliebige Partner vorläufig binden wollen – bis die Liebe erloschen oder eine neue Liebe aufgeflammt ist, wie die lakonischen Kommentare von Zeitgenossen lauten. Nach dem „Liebesaus“ geht man dann bindungswillig eine neue Lebensabschnittsbeziehung ein usw.

… statt sakramentaler Bund und ehelicher Treue zwischen Mann und Frau

Durch die sexualethische Neudefinition von Bischof Bode wird das Ehegelöbnis zwischen Mann und Frau aufgelöst in eine zeitliche Bindungsbeziehung zwischen Menschen. Mit dieser Formulierung wird die homosexuelle Partnerschaft mit der Ehe zwischen Mann und Frau prinzipiell gleichgestellt. Die Nichtbeschränkung der Beziehung auf zwei Personen lässt die Option einer polyamoren Vielehe offen, wie sie von der Grünen Jugend seit Jahren gefordert wird.

Die Bode’sche Bindungsformel würde die katholische Ehelehre protestantisieren: Die Sakramentalität der Ehe wäre dann säkularisiert zu einem „weltlich Ding“ im lutherischen Sinne. Das unbedingte Treuegelöbnis würde ersetzt werden durch ein bedingtes und widerrufbares Bindungsversprechen. An die Stelle der unauflöslichen Ehe vor Gott und den Menschen würde man eine bürgerliche Vertragsregelung setzen, die von beiden Seiten jederzeit kündbar ist.

Missbrauch der Missbrauchsstudie

Wie oben erwähnt, führen die DBK-Bischöfe als Begründung für diese grundstürzende Lehrveränderung die Missbrauchsfälle der letzten 70 Jahre an. Noch deutlicher äußert sich der Würzburger Moraltheologe Stephan Ernst: „Angesichts des sexuellen Missbrauchs in der katholischen Kirche scheint es überfällig, die lehramtliche Sexualmoral im Ganzen auf den Prüfstand zu stellen.“[2]

Der Haken an dieser Behauptung ist: In der ganzen MHG-Studie ist nichts von einer entsprechenden Empfehlung zu lesen. Es widerspricht auch jeder Logik, dass die klassische kirchliche Lehre zu Sexualität und Ehe den sexuellen Missbrauch von Katholiken und insbesondere von zölibatären Priestern begünstigt hätte. Die strenge Sexualmoral der Kirche markiert jede sexuelle Handlung außerhalb der Ehe als Sünde. Darüber hinaus verschärft die neutestamentliche Bibel das Verbot von Kindesmissbrauch mit dem bekannten Drohwort vom Mühlstein um den Hals. Für katholische Geistliche werden diese moralischen Regeln als noch dringlicher eingeschärft. Insofern ist das Forschungsergebnis des Psychiaters Prof. Hans-Ludwig Kröber evident, dass zölibatäre Priester signifikant weniger anfällig sind für sexuelle Übergriffe als nicht-zölibatäre Männer.

Mit dem Begründungsverweis auf die nicht-existierende Revisionsempfehlung der MHG-Studie zur katholischen Sexualmoral täuschen die DBK-Bischöfe die Öffentlichkeit, vertuschen ihre wirklichen Motive und beschädigen damit ihre Glaubwürdigkeit. Sie missbrauchen die Missbrauchsuntersuchung als Vorwand, um den seit langem gewollten und geplanten Paradigmenwechsel der kirchlichen Sexualethik auf den (synodalen) Weg zu bringen.

Anpassung der kirchlichen Normen an die sexualisierte Lebenswirklichkeit

Franz-Josef Bode drängte schon als Jugendbischof (1996-2010) auf eine Revision der katholischen Sexuallehre. Seither stilisiert er die „Lebenswirklichkeit“ zu einer „Quelle theologischer Erkenntnis“ hoch.[3] Aus der Realität der praktizierten Sexualität der getauften Gläubigen würde Gottes Stimme sprechen, worauf die Kirche hören müsste. Diese kirchliche Variante einer populistischen Redeweise ist schon deshalb problematisch, weil die große Mehrheit der Getauften heute Taufscheinchristen oder gar getaufte Heiden sind. Theologisch ist Bodes umstrittene Argumentation ein Konstrukt, das in der Theologiegeschichte keine Basis hat. Es steht auch im Gegensatz zu den theologischen Grundsätzen des sensus fidei (Glaubenssinn) und sensus ecclesiae, dem Glaubenssinn der gesamten Kirche, auf den Papst Franziskus großen Wert legt.

Den DBK-Bischöfen sind diese schwerwiegenden Einwände bekannt. Trotzdem schicken Sie die Frankfurter Synode auf den Irrweg: Die Lebenswirklichkeit der (früh-) sexualisierten Gesellschaft soll als normierendes Programm an die Stelle der kirchlichen Sexualmoral gesetzt werden.

Synodale Neukonzeption der katholischen Sexualmoral

Das Thema des vierten Synodalforums Sexualmoral lautet: „Leben in gelingenden Beziehungen – Liebe leben in Sexualität und Partnerschaft“. In dem Titel taucht die Bode’sche Formel der beliebigen Sex-Beziehungen wieder auf. Mit dem eingefügten Modewort vom ‚Gelingen‘ soll der Einstieg der Kirche in das Feld der Lebensberatung mit vielen Anbietern angezeigt werden. Gleich zu Anfang des Forumspapiers heißt es, Aufgabe der kirchlichen Sexualethik sei es, „den Liebenden … in ihrer Lebenswirklichkeit … Lebenshilfe anzubieten“.[4] Dazu ein selbstkritischer Kommentar von Bischof Felix Genn: Für das Ziel eines „gelingenden Lebens“ seien die Ratschläge der Kirche vielfach „verzichtbar und nicht relevant“.   

Die Unterüberschrift der Forums-Gesprächsvorlage trägt den Titel: „Zur Weiterentwicklung katholischer Sexuallehre“. Diese Formulierung täuscht über die wirklichen Ziele der Synodenlenker hinweg. Der inzwischen verstorbene Textautor Prof. Dr. Eberhard Schockenhoff ist Wortführer der innerkirchlichen Stimmen, die Missbrauchsvorfälle bei etwa 4 Prozent der Priestern zum Vorwand nehmen, dass die katholische Sexualmoral „auf den Prüfstand gestellt und gewissermaßen neu konzipiert werden“ müsste (S. 6).

Nach den methodischen Schritten „Wahrnehmen“ und „Deuten“ stellt der Autor im dritten Kapitel „Wählen - Konsequenzen“ den Ansatz seiner sexualethischen Neukonzeption dar, nämlich „die katholische Theologie auf die Höhe der geltenden Wertmaßstäbe einer säkularen, liberalen Demokratie“[5] zu bringen. Damit wäre ein revolutionärer Paradigmenwechsel für die katholische Kirche in Deutschland eingeleitet: Statt der Begründungsbindung an das Neue Testament und die kirchliche Lehre sollen sich Glaubens- und Sittenlehre der Kirche an den liberalen Wertekanon des säkularen Staates bzw. der pluralen Zivilgesellschaft anpassen.

Auf der letzten der vier Gruppensitzungen hat eine Mehrheit der synodalen Forumsteilnehmer für den folgenden Grundsatz ultraliberaler Sexualrechte gestimmt: Alle Menschen hätten  „das Recht, ja zu sagen zu sexuellen Handlungen, die sie wollen, und wählen zu dürfen, wen sie lieben“.

Auf der verfassungsrechtlichen Ebene sind auch sexuelle Handlungen in das Grundrecht der allgemeinen Handlungsfreiheit einzuordnen (vgl. GG Art. 2,1). Es wurzelt in der Würde des Menschen von Natur aus, dass eine Person beim Denken, Reden und Handeln, bei Weltanschauung und Glauben nicht unter Zwang gesetzt werden darf. Das hat im Prinzip schon Thomas von Aquin festgestellt. Der liberale Rechtsstaat hat die freiheitlichen Grundrechte und damit einen Pluralismus des Meinens, Handelns und der Religionen zu gewährleisten. Zugleich hat er die Grundrechte selbst zu achten. Die naturrechtliche Verankerung der Menschenrechte schützt uns einerseits vor modernen Erziehungsdiktaturen im Namen der Klasse, der Rasse oder der Vernunft a la Robespierre. Andererseits setzt die unverfügbare Begründungsbasis der beliebigen Ausweitung der Grundrechte eine Schranke: Die angeblichen Rechte auf reproduktive Gesundheit, Arbeit, Migration etc. sind willkürliche Behauptungen ohne naturrechtliche Basis.

Die Synode bettelt darum, in der ultraliberalen Cancan-Reihe mittanzen zu dürfen

Allerdings ist die oben genannte Rechte-Formulierung des Synodenpapiers defizitär. Denn alle Grund- und Menschenrechte sind vom Wesen her als eingeschränkte Rechte formuliert. Im Art. 2,1 lautet die Schrankentrias für die personale Handlungsfreiheit: …außer bei Verstößen gegen die Rechte anderer, die Verfassungsordnung oder das Sittengesetz. Deshalb kann es z. B. keine Handlungsfreiheit bei Abtreibungen geben, da bei jeder vorgeburtlichen Kindstötung das Recht auf Leben einer anderen Person (Art. 2,2) verletzt wird.

Die Kirche unterstützt die Position der naturrechtlich begründeten Grundrechte (vgl. Papst Benedikts Bundestagsrede) einschließlich der staatlichen Aufgabe, die Individualrechte zu gewährleisten sowie den Einschränkungen durch strafbewehrte Gesetze Geltung zu verschaffen. Bezüglich der Ehe hat das Grundgesetz in Artikel 6 einige Schutzprinzipien aufgestellt, die nach kirchlicher Lehre der sogenannten „Naturehe“ entsprechen. Nicht ausdrücklich formuliert, aber in der Logik der Grundrechte steht das Recht auf freie Wahl der Ehepartner, das vom Kirchenrecht seit dem Ende des ersten Jahrtausends vertreten wird. Die freie Partnerwahl ist allerdings beschränkt auf eine erwachsene und nicht-verwandte Person unterschiedlichen Geschlechts.

Nach dem verfassungsrechtlichen Exkurs zeigt sich, dass sich die nackte Rechteformel des synodalen Vorlagentextes gerade nicht auf der Höhe des säkularen Rechtsstaats bewegt. Sie müsste korrekt lauten: Sexualitätsbezogene Handlungen stehen im Rahmen des Grundrechts der allgemeinen Personenfreiheit, sofern sie nicht die Rechte anderer verletzen und nicht gegen das Jugendschutzgesetz oder das Sittengesetz verstoßen. Mit dieser grundrechtlichen Eingrenzung sind Sexualitätsbeziehungen unter Zwang und mit Kindern, auch Kinder- und Geschwisterehen nicht legitimiert; die sogenannte Homo-Ehe verstößt gegen das natürliche Sittengesetz.   

Neben dem dilettantischen Sachfehler in der Rechtsargumentation besteht der größere Mangel des liberalen Ansatzes aber darin, dass ein kirchliches Gremium sich auf die säkularstaatlichen Rechtsbestimmungen zu sexuellen Handlungen als Grundsatz der kirchlichen Sexuallehre beschränkt, nach der alles erlaubt ist, was die Rechte anderer nicht verletzt. Die Kirche macht sich überflüssig, wenn sie zur Sexualethik keine eigene biblisch und theologisch begründete Lehre entwickelt, sondern einfach die liberalstaatliche Parole nachspricht: Macht in Sachen Sexualität, was ihr wollt, aber haltet euch an die staatlichen Verbote. Im Übrigen wird dieser Grundsatz auch von der Sex-Industrie und von zahlreichen libertären Gruppen der Zivilgesellschaft propagiert. Die Synode bettelt darum, in dieser sexualethisch verwahrlosten Cancan-Reihe mittanzen zu dürfen.

Anthropologische Überlegungen und biblische Lehre  

Die biblisch basierte Kirche kann sich unmöglich auf Propagierung der säkularen Freiheitsrechte beschränken.

Schon allein anthropologische Überlegungen weisen darauf hin, dass der liberale Ansatz nicht dem Niveau der menschlichen Würde genügt: So führt die Option nach ständiger Offenhaltung freier Entscheidungen - etwa bei der Wahl der Sexualpartner - zu einem lebensverarmenden Prozess bis hin zu Prostitution und sexueller Verwahrlosung. Stattdessen drängt die wohlverstandene Freiheit auf Bindung: Mit der freien Wahl eines Ehepartners und der gegenseitigen Selbstverpflichtung zu Liebe und Treue ist die Freiheit aufgehoben in der neuen erfüllenden ehelichen Sozialform. Auch mit der Entscheidung für Kinder schränken Eltern ihre Freiheiten ein, sie gibt ihnen aber neue Dimensionen von Aufgaben und Erfüllung. Mit diesen Perspektiven für die ‚Freiheit zu‘ kommt auch die korrespondierende Kategorie ‚Freiheit von‘ in den Blick: Wenn freie Entscheidungen nicht willkürlich oder asozial sein sollen, dann muss der Mensch sich vorab von egoistischer Selbstbezogenheit sowie inneren Zwängen und Süchten freimachen.

In einem nächsten Schritt sind die anthropologischen Ergebnisse der ‚Freiheit von und zu‘ auf der Ebene christlicher Grundsätze zu entfalten:  Befreiung von der Knechtschaft der Sünde - zu einem befreiten Leben in der Liebe Gottes.
Im Sakrament der Taufe beginnt für den Christen die Abwendung von dem sündhaften Leben und zugleich die Lebensumkehr zu der Person und Lehre Jesu Christi. Der nunmehr von Jesus ‚angezogene‘ Getaufte orientiert sich in seiner Haltung daran, Gott und gleicherweise die Nächsten aus ganzem Herzen zu lieben. Nur wenn er auch so handelt, dann gilt für ihn das Wort des Augustinus: Dilige et quod vis fac! Die Gottes- und Nächstenliebe ermöglicht wahre Freiheit.

Im christlichen Sinn ist anzustreben, alles Begehren zu meiden, was nicht in die eheliche Liebe mündet, sowie alles Handeln, das die Ehe bricht und zerstört. Aber auch die getauften Christen bleiben sündenanfällig. Deshalb stellen die Bibel und die Kirche Verbotsschranken auf, die vor der Sünde warnen und zur Umkehr mahnen: Du sollst nicht töten, nicht stehlen, nicht lügen. Für den Sexualbereich untersagen sie die Handlung des Ehebruchs und die Haltung des ungeordneten Begehrens (10. Gebot) – ebenfalls mit dem Ziel, die positive Handlungsmaxime zu bestärken: Liebe deinen dir gleichgestellten Ehepartner wie dich selbst!

Das Gebot der unbedingten Nächsten- und Gattenliebe wird von den meisten Zeitgenossen (z. B. Sigmund Freud) als unzumutbar, undurchführbar und weltfremd angesehen. Wir Christen glauben an ein Leben in Liebe, weil die Nächstenliebe eingebettet ist in die Gottesliebe: Da Gott uns zuerst liebt, sind wir fähig und verpflichtet, die Liebe Gottes zu erwidern und an die Menschen weiterzugeben, primär an die nahen und nächsten Menschen unserer Lebenswelt. Somit ist die Handlungsfreiheit der Christen in Sachen Sexualität vorab geprägt durch das Liebesgebot und begrenzt durch die biblischen Verbote: Lass dich vorgängig durch die Haltung der Gottes- und Nächstenliebe bestimmen, dann wirst du in deinen freien Entscheidungen Erfüllung finden.  

Nur aus dieser christlichen Maxime auf biblischer Grundlage kann die Moraltheologie eine christliche Sexualethik entwickeln – und nicht als Aufguss von moralisch indifferenten rechtsstaatlichen Prinzipien. Denn die Freiheit des Handelns im Rahmen der Liebe ist etwas völlig anderes als die Liberalität der ethisch ungebundenen Beliebigkeit, die der Synodentext als Grundsatz aufstellt. Schockenhoff und die Mehrheit der Forumssynodalen befinden sich vom Standpunkt der christlichen Lehre auf einem sexualethischen Irrweg, wenn sie die biblischen Basisregeln ignorieren und die kirchliche Morallehre kritisieren, um auf den Mainstream-Zug der liberalen Sexualethik aufzuspringen. Die Stationen des Irrwegs werden im Folgenden erläutert.

Ablehnung des päpstlichen Lehramts - autonome Sexualmoral

Gegen die kirchliche Sexuallehre bringt das Synodenpapier im Anschluss an Bischof Bode die ‚Lebenswirklichkeit‘ in Stellung: Es konstatiert einen „Plausibilitätsverlust der katholischen Sexualmoral“ (S. 3). Der Hintergrund dafür ist:  Seit dem Konzil ist der Glaube bei den Katholiken weitgehend verdunstet, das Glaubenswissen um die Sexuallehre der Kirche geht gegen Null, auch deshalb werden die kirchlichen Regeln zu Sexualität und Ehe vielfach nicht mehr befolgt.

Warum das so ist, verschweigen die Autoren. 1968 gaben die deutschsprachigen Bischöfe mit ihrer Ablehnung der „prophetischen“ Enzyklika „Humanae vitae“ das Signal, päpstlichen Lehrverkündigungen als undurchführbar und irrelevant beiseite zu schieben. Seither wurde in Predigt, Katechese und Religionsunterricht die katholische Ehe- und Sexualethik nicht mehr dargelegt. Die deutschen Moraltheologen entwickelten eine vernunftbegründete „autonome“ Sexualmoral ohne Basis in der biblischen und kirchlichen Lehre. Das Synodenpapier folgt diesem Distanzierungsmuster.

Neuerfindung der Sexualethik auf der Basis säkularer Konzepte  

▪ Zum ersten beschränkt das Synodalforum die neue Sexualethik auf das säkulare Recht zu sexuellen Handlungen ohne jede Einschränkungen nach der liberalstaatlichen Parole: Macht in Sachen Sexualität, was ihr wollt, aber haltet euch an die staatlichen Verbote, wie oben dargelegt.  

▪ Als weitere Basis für das Generieren von neuen Sexualnormen führt das Synodenpapier die Lebenswirklichkeit der Katholiken an. Auch dabei handelt es sich weitgehend um säkulare Erfahrungen, da die meisten Kirchenmitglieder von Glauben, Kirche und kirchlicher Sexualmoral vielfach entfremdet sind (siehe oben). Herangezogen wird aber nicht die Mehrheit von verheirateten Ehepaaren, sondern temporäre Erfahrungen von Minderheiten: Paare, die in irregulären Beziehungen leben, also Geschiedene in Zweit- und Drittehen, Nichtverheiratete, auch homosexuelle Paare. Sie würden ihre Beziehungen als gelungen und sinnvoll erfahren. Aus diesem subjektiven Erleben Einzelner folgert und fordert die Forumsmehrheit eine objektive Akzeptanz der Kirche für irreguläre Beziehungsformen. Die Argumentation, aus einzelnen Erfahrungen allgemeine normative Bedeutungen zu folgern, ist zwar populär, entspricht aber nicht den logischen, ethischen und theologischen Standards.

▪ Neben diesen subjektiven Einschätzungen verweist der Forumstext auf soziale Werthaltungen wie Rücksichtnahme, Verantwortlichkeit, zeitliche Treue, Verlässlichkeit, Solidarität etc. bei sexuell zusammenlebenden Paaren außerhalb der Ehe. Solche gelebten Werte sind gewiss lobenswert. Aber es wäre ein Denkfehler, die Wertschätzung von tugendhaften Handlungsweisen einzelner Personen automatisch als moralische Legitimation auf die jeweilige Gruppeninstitution zu übertragen, in diesem Fall auf jedwede sexuelle Beziehungsformen. Ein Beispiel: Die Praktizierung der oben genannten Tugenden bei einem sexuell zusammenlebenden Geschwisterpaar kann nicht die Wertschätzung oder gar institutionelle Anerkennung dieser Paarform legitimieren. Auch der Umkehrschluss zur Delegitimierung zeigt die fehlerhafte Logik der Werteargumentation: Untreue von einzelnen Ehepartnern kann nicht den allgemeingültigen Charakter der Eheinstitution infragestellen.   

▪ In einem weiteren Theoriekonzept führen der Textautor und die Forumsmehrheit eine Vielzahl (Polyvalenz) von Sinndimensionen zur Sexualität ein. Demnach wäre der Sexualtrieb eine Art Lebensenergie, die sich in verschiedenen Sinngehalten äußert, „im besten Fall als Ausdrucksweise der Liebe, von einer gottgewollten innigen Beziehung“. Unterhalb von diesem Höchstniveau werden die Sinnebenen der Beziehungspflege, Fortpflanzung und Identitätsfindung angesetzt. Schließlich gilt auch die „Lustgewinnung“ als positiver „Sinnwert der Sexualität“. In diesem Sinne könne auch „das lustvolle Erleben des eigenen Körpers (self sex) einen verantwortlichen (sinnvollen) Umgang mit der eigenen Sexualität bedeuten“ (S. 14). Andererseits sollte das sinnfreie Spiel der Erotik seinen Sinn behalten. Letztendlich wird es auch Sinn machen, Unsinnswerte zu identifizieren, z. B. bei fetischistischer Sinnlichkeit. Der sexuellen Sinnsuche sind keine Grenzen gesetzt, selbst nicht in übersinnlichen Dimensionen - etwa von „galaktischem Sex-Spielzeug“ (E. Tuider). Mit dieser sarkastischen Glosse soll die inflationäre Ausweitung der Sinn-Kategorien in der neuen Beziehungsethik infragegestellt werden. Ein weiterer Kritikpunkt an der Polyvalenztheorie besteht darin, dass die einzelnen Dimensionen der Sexualität als isolierte Sinngehalte angesehen werden – etwa das sexuelle Lusterleben. Die christliche Deutung betont dagegen die personale Integration aller sexuellen Sinndimensionen, damit wir „Menschen reifer, heiler, letztlich heiliger werden“ – so Bischof Stefan Oster in der Tagespost vom 10. 9. 2020.

Zusammenfassung der synodalen Sexualitätstheorie:

Von den synodalen Beziehungsethikern werden die aufgeführten Dimensionen von Sexualbeziehungen wie Recht auf jegliches sexuelles Handeln ohne Einschränkungen, subjektive Glückserfahrung in irregulären sexuellen Beziehungen, soziale Werthaltungen in beliebigen Paarformen sowie vielfältige Sinnwerte der Sexualität zu einer Wertehierarchie zusammengestellt. Dabei stehe die christliche Ehe an oberster Stelle als „bester biographischer und institutioneller Rahmen, innerhalb dessen menschliche Sexualität ihren optimalen Entfaltungsraum findet“ (S. 15). Durch die moralische „Höchstgeltung“ soll aber zugleich ihre bisherige „Alleingeltung“ als legitimer Ort der Sexualität „abgelöst“ werden. Denn alle sexuellen Beziehungsformen mit sogenannten Wertedimensionen und selbst der „Sinnwert“ selbstbezogener Lustgewinnung („self sex“) würden „in moralischer Hinsicht Anerkennung und Respekt verdienen – unabhängig von der formalen Bindung und der sexuellen Orientierung der Partner“ (S. 16). Demnach würden die von Bischof Bode geforderte Bindungsbereitschaft als ethischer Maßstab in der entgrenzten Sexphilosophie des Synodenforums keine Rolle spielen und nicht einmal der Beziehungsaspekt – von „gelingender Beziehung“ (Forumsthema) ganz zu schweigen.

In dieser schönen neuen Welt der Sexualität der Vielfalt

wird die sakramentale Ehe trotz ihrer scheinbaren Hochstilisierung als moralisch höchstgeltend zu einem marginalen Nischenmodell herabgestuft. Das Synodalpapier wertet ihren sakramentalen Charakter als gottgestifteten unauflöslichen Bund zwischen den Zeilen als nicht „menschengerecht“ und „lebensfern“ ab. Insbesondere die nicht-erlaubte Scheidung und das Verbot von Wiederverheiratung gelten als nicht-„menschengerechte“ Härte. Für die normalen Taufchristen wird sich die Frage stellen: Warum sollte man kirchlich-sakramental heiraten und damit beim möglichen Beziehungsende das Verbot der Zweitehe riskieren, wenn eine nicht-kirchliche Zivilehe oder ein formloses Zusammenleben als ebenso moralisch legitim und wertvoll angesehen sind wie die sakramentalen Ehe?

Die Mehrheit des Forums lehnt die überlieferte Lehre der Kirche zu Sexualität und Ehe ab – einschließlich der entsprechenden Konzilsäußerungen. Es gibt keine ernsthafte Bereitschaft zu einem Studium der neueren kirchlichen Ansätze – etwa der Vertiefung kirchlicher Sexuallehre durch Papst Joh. Paul II. mit der personalorientierten Theologie des Leibes und der Enzyklika  „Familiaris consortio“ sowie deren vielfältige Folgestudien. Ebenso verweigern die deutschen Synodalen die Berücksichtigung der grundlegenden Beschlüsse der weltkirchlichen Bischofssynode zu Ehe und Familie von 2014/15. Die Ausblendung der biblischen Ge- und Verbote zu Sexualität und Ehe wurde schon erwähnt. Zusammenfassend wird die kirchliche Sexualethik denunziert als „Verbotsmoral“, leib- und lustfeindlich, unverständlich, nicht menschengerecht, lebensfern, gar als eine lebensfeindliche Gesetzesethik.

An dieser Tendenz zeigt sich einmal mehr, dass es dem Grundlagentext und der Synodenmehrheit nicht um die „Weiterentwicklung der katholischen Sexuallehre“ auf der Basis von dem Neuen Testament und der kirchlichen Lehre geht, sondern um eine vollständige Neufassung der Sexualethik jenseits der biblisch-kirchlichen Tradition, also um ein postkatholisches Konstrukt.

Positive Wertung von self sex, lustvoller Begehrlichkeit und sexueller Triebhaftigkeit

Die Synodenmehrheit beruft sich auf sogenannte humanwissenschaftliche Erkenntnisse, wonach eine „generell positive Würdigung menschlicher Sexualität“ ohne Einschränkungen gelten soll (S. 8). Das „sexuelle Begehren und der Triebcharakter des Eros“ müssten als Quelle der menschlichen Daseinsfreude anerkannt werden. Von dem Jesuswort: „Wer eine andere Frau begehrlich anschaut, hat in seinem Herzen die Ehe schon gebrochen“ wollen die Textautoren ebenso wenig hören wie vom zehnten Gebot. Im Gegenteil: Die zügellose Begehrlichkeit soll unterschiedslos für alle sexuellen Sozialformen gelten, ausdrücklich auch in „vor- und außerehelichen sowie gleichgeschlechtlichen Beziehungen“. Darüber hinaus wird das ichbezogene „lustvollen Erleben des eigenen Körpers (self sex)“ zum Ausdruck purer Lebenslust und Daseinsfreude verklärt.

Die Behauptung von neueren „humanwissenschaftlichen Erkenntnissen“ ohne Quellenangabe ist nicht seriös, insofern man damit eine kritische Auseinandersetzung mit den Quellentexten zu umgehen versucht. Der in den Texten aufscheinende Hedonismus ist nicht neu und wurde schon in der Antike von Epikur und Lukrez vertreten sowie während der Französischen Revolution bei de Sade. Für die neuere Zeit gilt Alfred Kinsey als Begründer der heute vorherrschenden Sexualtheorie. Aber die Belege für seine Behauptung, der Mensch sei ein sexuelles Lustwesen schon als Kleinkind, sind durch pädophile Manipulationen zustande gekommen, nicht durch seriöse wissenschaftlich Forschung.

Der pauschale Hinweis auf den (vorläufigen) „Stand der Wissenschaft“ ist ein Totschlagargument mit der Anmutung, alle anderen Theorien als die von Schockenhoff seien nicht wissenschaftsfundiert. Außerdem gibt es keinen einheitlichen Stand der Wissenschaft angesichts verschiedener, teilweise sich widersprechender Sexualtheorien. Schließlich ist an die humanwissenschaftlichen Fehlentwicklungen in den Jahrzehnten nach 1968 zu erinnern. Damals behaupteten renommierte Sexualwissenschaftler wie Wolff, Barsch, Lautmann, Kentler, Bernard, Sandfort, dass einvernehmliche Sexualkontakte zwischen Erwachsenen und Kindern letzteren nicht schaden würden. Dass sich damals Theologen und Bischöfe der belgischen Kirche an jenem schändlichen „Stand der Wissenschaft“ orientiert hatten (vgl. Synodaler Irrweg 3), sollte die deutschen Moraltheologen vor naiver Wissenschaftsgläubigkeit warnen. Seit einem Jahrzehnt haben verschiedene Uni-Studien die Rolle Helmut Kentlers als Pädophilenaktivist und Drahtzieher pädokrimineller Netzwerke aufgedeckt.

Gleichwohl führen heutige Sexualwissenschaftler wie Sielert, Tuider, Timmermanns u. a. als Schülergeneration der oben Genannten die hedonistischen Sexualitätsansätze weiter: Sexualität sei die grundlegende Lebensenergie der Menschen. Der Humanwissenschaftler Uwe Sielert hat das links-emanzipatorische Sexualkonzept seines „väterlichen Freundes Kentler“ ausgebaut zur „Sexualpädagogik der Vielfalt“: Die Individuen sollen ihre sexuellen Triebenergien grenzenlos ausschöpfen zur größtmöglichen Luststeigerung. Der Sexperte propagiert die Instrumentalisierung des Körpers zur Lustmaximierung einschließlich von Onanieren und frühestmöglichem Geschlechtsverkehr. Sielert empfiehlt den Eltern, ihre „Kinder lustvoll zu streicheln“, damit schon Kleinkinder „die Lust an sich selbst entdecken“. Die grenzenlose Lust-Philosophie führt geradewegs zu sexuellen Übergriffen. Trotz der pädophilen Kompromittierung hat die einflussreiche Sielert-Schule inzwischen die sexualethischen Standards in der deutschen BZgA und sogar der WHO geprägt. Auch in Teile der deutschen Kirche konnte sie einsickern, was sich etwa 2016 bei der sexualpädagogischen Tagung des Bistums Berlin gezeigt hat.

Es wäre die dringende Aufgabe katholischer Moraltheologie, in der kritischen Auseinandersetzung mit dieser Wissenschaft der sexuellen Verwahrlosung die Prinzipien einer christlichen Sexualethik zu entwickeln. Stattdessen bedienen sich die Synodal-Theologen schamlos an der Kentler-Sielert-Philosophie - etwa mit der Ausgangsthese, „sexuelles Begehren und der Triebcharakter des Eros“ seien als Quelle der menschlichen Daseinsfreude anzusehen. Daraus folgt, dass man die sexuelle „Lustgewinnung“ als einen von personaler Liebe losgelösten „Sinnwert“ propagiert, z. B. im bejahungswürdigen self sex. Mit dem schrankenlosen Begehren wird der (synodale) Anerkennungsweg gebahnt für die exzessiven Methoden der Lustgewinnung: neben der narzisstischen Selbstbefriedigung auch Pornographie, Prostitution, Sado-Masochismus, Fisten, Fetischismus und andere Formen des „lustvollen Erlebens“.  

Es ist unfassbar, was ein Synodalgremium auf höchster Ebene für Prioritäten setzt: Angesichts des boomenden Profitgeschäfts der Lustverführung,  einer durch elektronische Medien hypersexualisierten Öffentlichkeit, der zunehmenden Prostitution in Deutschland als „Bordell Europas“, der Frühsexualisierung von Kindern und Jugendlichen durch Medien und Schule. Dazu kommt Hunderttausende sexuelle Missbrauchsopfer hierzulande. In dieser Lage propagiert ein katholisches Spitzengremium die triebgesteuerte sexuelle Lusterzeugung in jeder Beziehung (und auch im beziehungslosen self sex), ohne auch nur mit einer Zeile auf die Gefährdungen des grenzenlosen Hedonismus‘ hinzuweisen sowie Einbindung und Sublimierung des Sexualtriebes unter der Form der Ehe und dem Gebot der Nächstenliebe anzumahnen. Und diesen Abklatsch einer zeitgeistigen Lustphilosophie will die Synodalversammlung als Neuerfindung von katholischer Sexualethik verkaufen!?  

Die Predigt von Papst Franziskus würde bei der Synodenmehrheit durchfallen

In seiner Turiner Ansprache vom 21. 6. 2015 sagte Papst Franziskus zu Kindern und Jugendlichen: „In dieser hedonistischen Welt, wo nur das Vergnügen angepriesen wird, sage ich euch: Die Liebe ist respektvoll gegenüber der anderen Person. Sie gebraucht die Person nicht, das heißt: Die Liebe ist keusch.“ Der Papst forderte die Jugendlichen auf, „gegen den Strom der hedonistischen, konsumistischen Welt mit ihren Seifenblasenwerten zu schwimmen“. Mehrmals betonte er: „Seid keusch, seid keusch!“ In der Schriftform der Ansprache gab er den Jugendlichen das Jesuswort mit auf den Weg: „Wer sein Leben retten will, wird es verlieren…“

Die Ansage des Papstes entspricht einer klassischen Predigt auf Grundlage der kirchlichen Lehre: Auf der Basis von Jesusworten die christliche Kernbotschaft entfalten und Weisungen geben bei kritischer Sicht auf weltliche Fehlentwicklungen.

Von welchen deutschen Bischöfen und Kardinälen, Prälaten und Dechanten, Priestern und Predigern, Katecheten und Religionslehrer hat man je eine solche Predigt an Jugendliche gehört?

Wenn die päpstliche Ansprache beim Frankfurter Synodalforum vorgetragen würde, ohne den Autor zu nennen, ließe die Mehrheit diese spezifisch biblisch-katholische Ansprache sicherlich als rückständig, leibfeindlich, lebensfern, weltfremd, nicht menschengerecht etc. ausbuhen. Insbesondere das Gebot zur Keuschheit würden die Synodalen als Rückfall in finstere lust- und leibfeindliche Zeiten abkanzeln.

Dieses Gedankenexperiment führt deutlich vor Augen: Der Synodale Weg der katholischen Kirche in Deutschland ist bezüglich der inhaltlichen Ausrichtung ein Irrweg, der von Jesus Christus, dem Evangelium und der Weltkirche wegführt.



[1] Predigt von Bischof Bode am 13. 3. 2019 auf der Frühjahrsvollversammlung der deutschen Bischöfe in Lingen

[2] Stephan Ernst in: Stimmen der Zeit, Heft 4/2020

[3] feinschwarz.net: Interview am 4. 12. 2019

[4] Der Synodale Weg: Vorbereitendes Forum ‚Leben in gelingenden Beziehungen‘, Stand: 7. 1. 2020, S. 1

[5] Ebenda S. 18