Deutsche
Politiker:
statt
‚hörendes Herz’ ein vorlautes Mundwerk (Oktober 2011)
Papst
Benedikt XVI. zitierte bei seiner Rede vor dem Deutschen Bundestag den jungen
König Salomon mit seiner Bitte an Gott für seinen Regierungsauftrag:
„Verleih deinem Knecht ein hörendes Herz, damit er dein Volk zu regieren und
das Gute vom Bösen zu unterscheiden versteht.“
Der
Papst interpretierte diese Bitte auf Politik und Politiker hin, dass sie sich
vor allem um Recht und Gerechtigkeit mühen müssten. Dazu sei es notwenig, auf
die große christlich-europäische Rechtstradition zu hören, die im Vernunft- und
Naturrecht gründe:
„Von
der Überzeugung eines Schöpfergottes her ist die Idee der Menschenrechte, die
Idee der Gleichheit aller Menschen vor dem Recht, die Erkenntnis der
Unantastbarkeit der Menschenwürde in dem einzelnen Menschen und das Wissen um
die Verantwortung der Menschen für ihre Handeln entwickelt worden. Diese
Erkenntnis der Vernunft bildet unser kulturelles Gedächtnis.
Die
Kultur Europas ist aus der Begegnung von Jerusalem, Athen und Rom entstanden –
aus der Begegnung zwischen dem Gottesglauben Israels, der philosophischen
Vernunft der Griechen und dem Rechtsdenken Roms. Diese dreifache Begegnung
bildet die innere Identität Europas.“
Die
Lektion des Papstes in europäischer Geistes-, Rechts- und Kulturgeschichte ist
für die deutschen Politiker aller Couleur bitter notwendig.
Bundestagspräsident
Norbert Lammert z. B. hatte in seiner Begrüßungsansprache das glatte Gegenteil
von den Papstaussagen behauptet: Die gesamte europäische Rechts- und
Kulturentwicklung seit der Antike erklärt er für irrelevant, indem er
Menschenwürde und Grundrechte allein zu „Errungenschaften“ der Aufklärung
dekretierte.
Den
Anteil von Theologen und Christen an der Herausarbeitung von Naturrecht und
Menschenrechten unterschlug Lammert. Die Christen meinte er nur als Verbrecher
erwähnen zu müssen: Zu den Naziverbrechen an den Juden nannte Lammert nicht die
verantwortlichen Täter der Hitler-Regierung, aus NSDAP und SS, sondern er
sprach allein von Christen, die Juden „getötet, verfolgt, gedemütigt“ hätten.
Während
der Papst als Staatsgast im Bundestag sinnvollerweise nicht über
Innerkirchliches sprach, sondern über die ethisch-vernünftigen Grundlagen von
politischem Handeln, mischte sich der zweithöchste Repräsentant des deutschen
Staates in die Kirchenpolitik ein:
Er forderte von seiner Bundestagspräsidenten-Redekanzel aus den Papst
„dringlich“ auf, „einen unübersehbaren
Schritt zur Überwindung der Kirchenspaltung“ zu machen, damit das Lutherjahr
217 „ein gemeinsames Zeugnis des Glaubens“ werden sollte.
In
ähnlicher Weise hatte schon Bundespräsident Christian Wulff seine
Begrüßungsansprache beim Papstempfang auf dem Flugplatz genutzt, um dem Papst
seine persönlichen Probleme mit und in der Kirche unter die Nase zu halten. Der
geschiedene und wiederverheiratete Bundespräsident hatte dabei gefordert, dass
die Kirche über „Brüche in den Lebensgeschichten“ wie seiner eigenen – ohne
Reue, Umkehr und Wiedergutmachung – den Mantel der Barmherzigkeit werfen sollte.
Zurück
zu Norbert Lammert, der am Sonntagabend die Festrede zur Generalversammlung der
Görresgesellschaft in Trier hielt – auch hier ohne hörendes Herz, aber mit
vorlautem Mund: ‚Der moderne Politikbegriff impliziere eigentlich die
Bestreitung fester Wahrheiten: denn die Berufung auf feste Wahrheiten mache
Abstimmungen unnötig’ so die Rededarstellung in Der Tagespost vom 1. 10. 2011.
Man sollte Lammert auf die Ewigkeitsgarantie der Verfassungsartikel 1 und 20
hinweisen (Art. 79) und dass der Wesensgehalt aller Grundrecht auch nicht durch
Abstimmungen mit 2/3 Mehrheit geändert werden dürfen (Art. 19)
Lammert
betonte andererseits, dass die Politik sich mit schwierigen ethischen Fragen
auseinandersetzen und Entscheidungen treffen müsse, wo die Politiker nicht
wüssten, was richtig sei. Dass Lammert sich gerade bei solchen für Politiker
schwierigen ethischen Entscheidungsfragen „gegen kirchliche Stellungnahmen“
wendet, „die den Eindruck von Eindeutigkeit und Zweifellosigkeit vermitteln“, erschließt
sich weder aus logischen noch aus fachlogischen Gründen. Wenn die „Wissenschaft
keine verlässliche Entscheidungshilfe“ mehr geben kann – etwa in der
Entscheidung zu PID oder zu Abtreibung, wer könnte dann besser
Entscheidungshilfen geben als die Kirchen?
In
der nächsten Passage präsentiert sich der der altliberale Katholik Lammert in
Kulturkampfmanier für staatliches Gender Mainstreaming:
„Der Staat müsse die Menschenrechte notfalls auch gegen die Kirchen und
Religionsgemeinschaften durchsetzen und schützen, die sich etwa mit der
Gleichberechtigung von Mann und Frau oder der Akzeptanz der verschiedenen
sexuellen Orientierungen schwer täten.“
Man
sollte den Parlamentspräsidenten als erstes daran erinnern, dass das
grundlegende Menschenrecht auf Leben durch staatliche Gesetze wie den Paragraph
218a oder zur PID jeden Tag tausendfach bedroht ist und verletzt wird.
Welche Beispiele hat Lammert im Auge, wenn er „Gleichberechtigung von Mann und
Frau gegen Kirchen“ durchsetzen will – vielleicht die Frauenordination oder die
Priesterehe – vielleicht durch ein neues Kulturkampfgesetz?
Kirche und Grundgesetz gehen von den bipolar zugeordneten Geschlechtern von
Mann und Frau aus, deren Verbindung als Ehe unter dem besonderen Schutz des
Grundgesetzes steht. Welches Grundgesetz schützt andere „sexuelle
Orientierungen“ oder fordert gar „Akzeptanz“ für sie?
Bundestagspräsident
Norbert Lammert hat offensichtlich kein „hörendes Herz“, dafür aber ein
schwätziges Mundwerk.